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Sehr Gut

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Die Gesamtbewertung: Sehr Gut (4.88 / 5.00) setzt sich zusammen aus

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Sehr Gut

4.88 / 5.00
26711 Bewertungen
SOS Verkehrsrecht

12057 Berlin

Bewertungen auf AUSGEZEICHNET.org

4.00/5.00
Eine enttäuschte Besucherin Ihrer Webseite
28.08.2017
Herr Aizenberg hat mich sehr gut beraten und mir Möglichkeiten aufgezeigt, wofür ich ihm sehr dankbar bin.
Bei meinem Besuch auf Ihrer Webseite wollte ich mich nur schlau machen, mit welchem Strafmaß ich zu rechnen habe - das habe ich Ihrem Mitarbeiter auch so erklärt.
Aber jetzt wird es Ihrerseits peinlich! Jeden 2. Tag erhalte ich ein Mail mit der Aufforderung Ihnen eine Vollmacht für ein weiteres Vorgehen zu erteilen. Sehr aufdringlich.
Sie sollten Ihrer Kundschaft die Freiheit lassen sich selber zu entscheiden! Ich habe mich entschieden und bitte Sie mir keine weitere Nachricht zu senden.
SOS Verkehrsrecht antwortet:

1.00/5.00
Sarah
22.08.2017
Am Anfang des Gespräches wurde nach dem Sachverhalt gefragt und wie hoch das Bußgeld denn wäre. Nachdem ich alles geschildert hatte, wurde darauf garnicht mehr weiter eingegangen und ich wurde quasi dazu gedrängt, einen Einspruch einzulegen und auf die Kanzlei zu verweisen. Auf die Frage, ob dieser überhaupt was bringt, wurde nicht darauf eingegangen. Lediglich hieß es nur, das die Kanzlei alles von a- z prüfe und darauf hoffe, das die Verwaltung irgendwann das Verfahren einstelle.

In dem Erstgespräch wurden mir überhaupt keine Tipps gegeben, wie ich mich verhalten solle oder selbst erst einmal dagegen vorgehen könnte. Stattdessen soll ich das der Kanzlei überlassen. Und da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, würde mich das ja "nur" 300€ kosten. Hingegen der Geldbuße, welche ich zahlen müsste, wären es mal locker 120€ mehr.
SOS Verkehrsrecht antwortet:

Guten Tag,

vielen Dank für Ihr Feedback. Dazu möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Unser Erstberatungsgespräch erfolgt nachdem der Kunde unser Onlineformular ausgefüllt hat.
Im Gespräch wird dann zunächst nach dem genauen Bescheid und den Angaben auf dem Bescheid gefragt, damit man auf diesen genau eingehen kann.

Die Äußerung, dass darauf nicht mehr eingegangen wurde, würde ich damit wiederlegen.
Zudem wird der Kunde nicht gedrängt ein Mandat zu erstellen. Bei einem Bussgeldbescheid ist es allerdings notwendig, dass innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt wird, da dieser sonst rechtskräftig wird. Daher wird im Telefongespräch darauf hingewiesen, dass die Zeit diesbezüglich drängt.

Wir können im Erstberatungsgespräch noch nicht direkt sagen, wie die Erfolgschancen für den Fall sind. Das ist erst im späteren Verfahren nach Prüfung der Akte möglich.

Zudem bekommt der Kunde auch nach dem Telefonat Emails mit den Anweisungen, wie er sich verhalten soll.

5.00/5.00
Ein Berliner
22.08.2017
Sehr freundlich, kompetent, stets nachfragenden, ob alles verstanden worden ist. Angebot stets nachfragenden zu können.
SOS Verkehrsrecht antwortet:

1.00/5.00
R. W.
18.10.2017
Die Erstberatung bzgl. Abstandsverstoß war sehr aufschlussreich. Ich habe mich nach Bedenkzeit für
eine Bearbeitung durch SOS Verkehrsrecht entschieden.

Nach Erteilung der Vollmacht ist die Bearbeitung des Falls jedoch sichtlich ins Stocken geraten. Telefonischer Kontakt mit dem Anwaltsbüro nicht mehr möglich. Nur noch Kommunikation per Mail. Dabei werden jedoch die gestellten Fragen nicht beantwortet. man hat den Eindruck, dass es sich bei allen Antwortmails um vorgefertigte Mails handelt.
Weiterhin erhält man keine Infos bzgl. des Sachstandes bzw. Abschriften der verfassten Schreiben an die Behörde.

Der erste positive Eindruck wurde daher nicht fortgesetzt.

Daher nicht empfehlenswert.
SOS Verkehrsrecht antwortet:

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