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Gute Erfahrungen (AI)

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Bewertungen auf AUSGEZEICHNET.org

5.00/5.00
brigitte younes
23.01.2020
Antwort ging schnell sehr nett am Telefon ,habe ein wenig angst aber mal schauen
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5.00/5.00
Lorösch
22.01.2020
Sehr gute Beratung
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4.00/5.00
KHR
08.01.2020
Schnelle Rückmeldung meiner Anfrage. Kurzes intensives Beratungsgespräch, inhaltlich gut zu verstehen, kein Anwaltsdeutsch. Die Fragen zur Klärung meines Problems wurden aus einer Erfahrung gestellt nicht nach einer Liste. Leider war mein Fall etwas komplizierter und nicht zu lösen. Eine Weiterempfehlung der Kanzlei ist aus meiner Sicht sicher. Vielen Dank
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5.00/5.00
Henry und Martina B.
02.01.2020
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit möchten wir uns nochmal bei Ihnen für die Super Unterstützung unseres Problems bei Ihnen bedanken.

Mit freundlichen Grüßen
Henry und Martina Borchert
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5.00/5.00
Jasmin
27.12.2019
Ich möchte mich hier nochmal bei dem ganzen Team bedanken für die kompetente und freundliche Beratung, vorallem schnelle Hilfe. Als ich Hilfe brauchte waren sie da und haben Ordnung rein gebracht
Ich würde sie jeden wo es geht weiter empfehlen
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5.00/5.00
Anschütz
16.12.2019
Wirklich sehr freundlich und sehr hilfreich
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5.00/5.00
Finn
13.12.2019
Schuldensumme wurde durch einen Vergleich fast halbiert!
Ich bin sehr froh, dass ich auf diese Seite gestoßen bin und kann sie jederzeit jeden Menschen der in Not ist empfehlen.
Vielen Dank liebes Schuldenanalyse-Kostenlos.de - Team !
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5.00/5.00
Doris
11.12.2019
Ich hatte zwar nur ein Gespräch mit Herrn Ruff fühlte mich von Anfang an mit meinen Problemen sehr gut aufgehoben.
Sollte das Leben nochmals hart zuschlagen ,weiß ich wo ich hingehen kann ohne mich zusätzlich noch schlechter zu fühlen . DANKE
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5.00/5.00
Robinson
11.12.2019
Hervorragende Beratung, höflich und kompetent.
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5.00/5.00
Teschi
10.12.2019
Der RA hat unkompliziert und sehr schnell geholfen.Kontakt wurde immer unverzüglich hergestellt,Briefe und Mails wurden umgehend beantwortet. Top
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5.00/5.00
DWe
06.12.2019
das erste Gespräch am Telefon war sehr Freundlich, nahm die Angst das es nicht so schlimm ist,
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5.00/5.00
Schlobat
04.12.2019
Freundlich, kompetent mit Humor. Das beste, was mir passieren konnte.
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5.00/5.00
DaK
02.12.2019
In einem Meer von Schulden in dem meine Lebensfreude ertrank fand ich diese Schuldenanalyse. Mir wurde schon beim 1. Kontakt eine schwere Last genommen. Ich konnte wieder ohne Sorgen mit meinem Geld handeln. Manche Momente des Mandats hatte ich auch mal Zweifel aber es war die richtige Entscheidung. Jetzt bin ich froh diesen Weg gegangen zu sein. Großen Dank an alle Beteiligten ihr habt mein Leben wieder froh gemacht. Danke
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5.00/5.00
R.H.
26.11.2019
Ich war mit der Zusammenarbeit des Teams sehr zufrieden. Erhielt immer kompetente Unterstützung bei allen Fragen. Recht herzliches Dankeschön.
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1.00/5.00
Funda
17.11.2019
Ich habe die Kanzlei für die Tilgung meiner Schulden ausgewählt. Bei der telefonischen Erstberatung war die Beraterin zwar sehr freundlich und nahm mir meine Panik, doch später war die Enttäuschung um so größer. Man hat mir am Anfang gesagt, dass man meine Gesamtschulden und alle beteiligten Gläubiger zusammenstellen wird. Noch im ersten Beratungsgespräch hat man mit mir eine monatliche Rate abgemacht, die ich für die Tilgung meiner Schulden zahlen sollte. Ich habe der Beraterin gesagt, ich kann monatlich 100 Euro für meine Schuldenreinigung aufbringen. Daraufhin hat man mit mir eine monatliche Rate in Höhe von 110 Euro abgemacht, die 10 Euro wären schon mal ein Teil der Gebühren für die Kanzlei als Vorauszahlung. In den 110 Euro, die ich monatlich an die Kanzlei überweisen sollte, wären praktisch 100 für die Gläubiger und die 10 Euro für die Kanzlei. Die 100 Euro sollten vom Schuldnerberater an die Gläubiger verteilt werden. Genau so hat man mir das am Telefon erklärt und abgemacht, ich habe auch diesbezüglich schriftliche Emails. Nach einem Jahr habe ich dann per Zufall durch ein Schreiben von einem Gläubiger erfahren, dass keiner meiner Gläubiger eine Zahlung erhalten hat. Ich hatte 880 Euro an die Kanzlei überwiesen, 8 Monate lang jeweils 110 Euro. Nach mehreren emails und Telefonaten hat mir die Kanzlei dann erklärt, dass sie keine Zahlungen an die Gläubiger vornehmen und ich das selbstständig erledigen müsste. Die 880 Euro, die ich an die Kanzlei überwiesen habe, seien reine Gebühren an die Kanzlei selber. Das war natürlich eine wunderschöne Überraschung für mich ! 880 Euro habe ich überwiesen für ein paar Briefe, die hin und her geschickt wurden. Ich habe die Lage per email an die Kanzlei geschildert und mich beschwert, was die Augenmalerei denn soll. Zu Beginn sagt man mir, ich bräuchte nur meine monatlichen Raten an die Kanzlei pünktlich vorzunehmen und könnte mich dann gelassen zurücklehnen und am Ende versucht man mir dreist weißzumachen, dass ich den Vertrag nicht richtig verstanden hätte und dass man mir von Anfang an gesagt hätte, dass ich die Zahlungen an die Gläubiger selber erledigen müsste. Ich habe nirgendwo eine Abmachung getroffen, dass ich die Gebühren für die Kanzlei monatlich mit 110 Euro abzahlen würde. Meine Beweise, die ich als email zugeschickt hatte, wurden komplett ignoriert und es kam keine Antwort mehr. Also - aufpassen und nicht täuschen lassen! Schade aber ich bin einfach nur tief enttäuscht. Ich hoffe, dass mein Geld, welches ich überwiesen habe, der Kanzlei in keiner Weise Freude oder Nutzen bringen wird, denn man hat sich mir gegenüber sehr link verhalten.. Hätte man mir alles von vornherein klar erklärt, wäre es kein Problem gewesen, aber nicht auf diese Art. Nie wieder ! Danke für Nichts! Eine Ratenzahlung hätte ich mit meinen Gläubigern auch alleine hingekriegt, dafür brauche ich nicht 880 Euro zu zahlen. Man hat mir weiß gemacht, dass ich den ganzen Stress mit jedem einzelnen Gläubiger gar nicht durchmachen müsse, weil die Kanzlei das alles für mich erledigen würde. Nur deswegen habe ich den Vertrag unterschrieben. Jetzt stehe ich wieder am Anfang und habe 880 Euro in den Sand gesteckt und meine Schulden sind kein Stück getilgt worden. Ich bin dankbar, dass meine Gläubiger die Lage mit Verständnis akzeptiert haben und mir keine Vollstrecker geschickt haben, weil sie gar keine Zahlung erhalten haben. Prost Mahlzeit!
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5.00/5.00
Werner Stelljes
13.11.2019
Ich bin mit der telefonischen Beratung sehr zufrieden. Es wurden alle Punkte die für mich relevant waren ausführlich besprochen. Leider konnten Sie für mich nicht tätig werden, da ich aus Bremen komme und der Weg immer nach Berlin zu Fahren, für mich zu weit.
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5.00/5.00
Nicki
11.11.2019
Es war ein großer Schritt für mich mit Ängsten, aber schon das erste Telefonat mit Ihnen war sehr angenehm.
Ich bedanke mich für die gute und schnelle Zusammenarbeit und bin froh diesen Schritt gewagt zu haben.
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5.00/5.00
H.Sanders
07.11.2019
Sehr freundliche und kompetente Mitarbeiter. Mit Hilfe der Kanzlei Ruff wurde mit sämtlichen Gläubigern eine Vereinbahrung getroffen. Dadurch konnten meine Gesamtschulden um über die hälfte reduziert werden. Nochmals vielen Dank für ihre Hilfe. Ich kann Sie nur weiter empfehlen.
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4.00/5.00
elfie
05.11.2019
gute telefonische Beratung
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1.00/5.00
Matthias Engel NRW Elektro un Rechtler...
29.10.2019
Hallo Leute, Herr Rechtsanwalt Ruff und Angestellte, versuchen nur Ihr bestes zugeben, dafür sollte man ja auch Verständnis haben, die habe ich auch in allen Fällen, die ich meist selbst und nach der Willenserklärung regeln tue.

Es sei also gesagt, das wer einen Insolvenzantrag Privat stellten möge, möge bitte weder zu Caritas noch Diakonie gehen, sei gesagt egal wie viel schulden da sind, jeder Gläubiger muss sich Hinten anstellen, wenn er Geld bekommen will, klar ist auch das jeder Schuldnertitel § 704 ZPO überprüfbar ist, denn wenn das Urteil vom Richter nicht unterschrieben ist, ist es wirkungslos, hat keine Rechtsgültigkeit ist unzulässig § 138 BGB, da Angestellte nicht Urteile Unterschreiben können und zum Schuldner sie versenden diese dürfen, also nur in Abschrift mit Siegel und Unterschrift, zu der weiteren Ausfertigung!

Viele solcher Urteile sind als Schleifurteile zu revidieren möglich, da die Geschäftsordnung, § 315-317 ZPO gar nicht eingehalten wurden zu bemängeln, ist solch ein Titel dann auch in seiner Wirkung als Unbrauchbar zu Urteilen. Im Nachhinein, meiner Meinung.

Denn was sich Justizhauptsekretärinnen betrügerisches Einbilden ist nicht nur als Nötigung zu verfahren sondern, schon mehr § 332 StGB- Rechtsbeugung. Doch schwierig wird es, wenn Richter gegen Richter darin Klage darin erheben müssen, als Amtskohlegen.

Das hieße wir leben also nicht mehr auch in einem Rechtsstaat. Und das nutzen viele Gläubiger aus.

Deshalb Schulden alle zusammen legen und ab zum Amtsgericht in die Rechtsberatungsstelle gehen Persi mit nehmen und ein privates Insolvenzverfahren Beantragen, Herr Rechtsanwalt Ruff, dass sollten Sie hier eigentlich bestimmt wissentlich sein müssen § 3 Insolvenzordnung (InsO)!

Und wer sagt oder schreibt Voraussetzungen, dass sollte man Ignorieren, wie ber der Caritas und sonstigen Hoch-naseweis, die von gesetzlicher- Regelungen Null Ahnung haben, direkt die Finger weg lassen. Zitat:

(1) Örtlich zuständig ist ausschließlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Liegt der Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners an einem anderen Ort, so ist ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk dieser Ort liegt.
(2) Sind mehrere Gerichte zuständig, so schließt das Gericht, bei dem zuerst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt worden ist, die übrigen aus.

So nun weiß jeder, in der Hoffnung wie er sich richtig Verhalten kann und will.

Wer meine Meinung hören hier rüber will, kann ich nur jeden Raten der InsO betreiben will, das Internet zu meiden und direkt mit seinen Problemen in die Rechtsberatungsstellen gehen, dafür sind die Justizangestellten freundlich und auch hilfsbereit geeignet. MAD NRW
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