Sturmschaden/Lackschaden am Fremdfahrzeug
Mein Haftpflichtschaden, der von vornherein glasklar war, hat sich über Monate in die Länge gezogen. Die Geschädigte, die sich zu dem Zeitpunkt des Vorfalls im Ausland befand sollte nicht damit konfrontiert werden. Ihr beschädigte Fahrzeug, das auf meinem Grundstück abgestellt war, hätte ohne ihre Kenntnisnahme einzig und allein mit mir als Versicherungsnehmer geregelt werden müssen. Die ganze kostenträchtige Aktion mit einem Dolmetscher in LT, hätte nicht sein brauchen.
Vivema OG
Guten Tag Herr Borchert! Vielen Dank für Ihr Feedback, auch wenn uns Ihre Bewertung doch überrascht. Für die Versicherungsgesellschaft war es unumgänglich, dass die Schadenbearbeiterin mit der geschädigten Dame (aufgrund ihrer rechtlichen Verpflichtung und zum Schutz des Versicherungsnehmers) in Kontakt tritt, um den Fall abschließend behandeln zu können. Vor allem, wenn das beschädigte Fahrzeug in Litauen gemeldet ist. Letztendlich wurde nach erfolgter Prüfung der vollständige Betrag für die Behebung des Schadens an Sie überwiesen. Liebe Grüße, Ihr Team von Vivema