3.00

SEHR LANGSAM UND MANGELHAFT

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
14.08.2024

Das Versicherungsgesetz in der Fassung vom 14.10.2023 schreibt im
Paragraph § 3 vor , daß der Verischerungnehmer
1 ) ein Recht auf eine schriftliche Polizze samt zusätzlichen
Bedingungen hat und
2 ) seid er Kunde darüber auch vorab zu informieren.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001979&FassungVom=2023-10-14

ICH HABE DAS RECHT AUF EINE POLIZZE IN PAPIERFORM.
Ich habe bis heute keine PAPIERPOLIZZE für die

a ) HAFTPFLICHTVERSICHERUNG ( samt Beilagen ) erhalten.
b) auch für die HAUSHALTSVERSICHERUNG weder Polizzennummer noch PAPIERPOLIZZE erhalten
Antwort von VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft auf diese Bewertung.

Sehr geehrter Kunde,

Sie haben sich im Antrag für elektronische Kommunikation entschieden. Deshalb erhalten Sie die Polizze grundsätzlich als PDF Datei in unserem Kundenportal zur Verfügung gestellt. Sie können jederzeit zusätzliche eine Kopie per Post beantragen. Bitte senden Sie uns dazu eine Nachricht mit Polizzennummer an [email protected]
Gerne senden wir Ihnen die gewünschten Verträge per Post zu.

Liebe Grüße
Ihr Online Service-Team

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