zu teueres Angebot
DIe Rechtsanwaltskosten von 300 € stehen nicht in Vereinbarung mit dem Verwarngeld von 35 €. Weiterhin gibt es keine Vergütungsvereinbarung für Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach SGB II.
Sehr schade !!!
Sehr schade !!!
SOS Verkehrsrecht