1.00

zu teueres Angebot

Christian G.
05.12.2017
DIe Rechtsanwaltskosten von 300 € stehen nicht in Vereinbarung mit dem Verwarngeld von 35 €. Weiterhin gibt es keine Vergütungsvereinbarung für Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach SGB II.

Sehr schade !!!
SOS Verkehrsrecht
Logo

Sehr Gut

4.88 / 5.00
26716 Bewertungen
SOS Verkehrsrecht

Sonnenallee 260/262 Berlin