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Wir sind alle nur Menschen...

Joachim H. Hartung
23.12.2021
aber wenn Sie nach einem Zwischenfall mit der Polizei einen Zweifel hegen, weil sich Ordnungshüter vorschnell auf Vorschriften und Paragraphen der STVO berufen, dann sollten Sie sich explizit besser vor Gericht von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, kurz SOS Verkehrsrecht genannt, vertreten lassen. Vor Gericht kann Ihr Fall noch einmal bis aufs Kleinste dargestellt werden. Nur so kann Ihnen auch individuelles Recht zu gesprochen werden. Sie können sich sowohl telefonisch als auch digital mit SOS Verkehrsrecht in Verbindung setzen. In meinem Fall sind wir vor Gericht zu einem gerechten Urteil gekommen. Vielen Dank dafür und meine Empfehlung.
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