Widerspruch gegen Bußgeldverfahren
Es wurde schon bald nach Zustellung des Anhörungsbogens im Bußgeldverfahren wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h nach Toleranzabzug eine Möglichkeit gesucht sich dagegen zu wehren. Die Geschwindigkeit war an der gemessenen Stelle außerhalb geschlossener Ortschaften angeblich auf 50 km/h beschränkt!!!! Ich fand im Internet einen überzeugenden Auftritt der SOS Verkehrsrecht und füllte einen Bogen mit sachdienlichen Fragen aus. Obwohl dieses außerhalb üblicher Geschäftszeiten geschah, wurde ich schon wenig später (unter 1 h) zurückgerufen und von einem RA (vermute ich) intensiv beraten. Es war ein sehr angenehmes Gespräch.
Alles weitere geschah über elektronische Medien und war dann nicht mehr so persönlich. Auch eine gescheite Telefonnummer fand man dann nicht. Trotz dieses kleinen Missstandes ging es sachdienlich weiter. Die Emails waren teilweise etwas gestelzt und missverständlich.
Das Verfahren wurde noch vor Zustellung des Bußgeldbescheides eingestellt und man war mit dem Ergebnis sehr zufrieden.
Einziger Kritikpunkt ist die Anonymität und missverständliche Formulierungen
Alles weitere geschah über elektronische Medien und war dann nicht mehr so persönlich. Auch eine gescheite Telefonnummer fand man dann nicht. Trotz dieses kleinen Missstandes ging es sachdienlich weiter. Die Emails waren teilweise etwas gestelzt und missverständlich.
Das Verfahren wurde noch vor Zustellung des Bußgeldbescheides eingestellt und man war mit dem Ergebnis sehr zufrieden.
Einziger Kritikpunkt ist die Anonymität und missverständliche Formulierungen
SOS Verkehrsrecht