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Wer sich nicht wehrt, .............

Frank G.
11.11.2022
Die Kanzlei konnte allein schon durch das Anfordern des Beweisvideos für einen vermeintlichen
Abstandsverstoss die Eröffnung eines Bußgeldverfahrens mit Punktandrohung abwenden.
Jedem, der sich von einem "Beweisfoto" beeindrucken lässt, das über das Entstehen der Verkehrssituation rein gar nichts aussagt, kann ich nur raten, sich juristischen Beistand zu holen.
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