1.00

von vornherein zum Scheitern verurteilt! Am Ende muß man das Mehrfache des sog. "Bußgelds" berappen..

UHA
23.10.2024
Blitzen in 30er-Zone (vierspurige Stadtautobahn, ca. 3 km lange Strecke!) 100€.
Bei der tel. Erstberatung wurde einem suggeriert, daß so eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte. Dieser spezielle Blitzkasten wäre wegen seiner Mängel bekannt. Jedenfalls gäbe es keine Mehrkosten, da man ja versichert sei.
Es wurde nicht danach gefragt, ob man eine Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung hätte. Nur das Versichertsein wurde abgefragt.
So mußte schon im Vorfeld über hundert Euro an Anwälte gezahlt werden als "Vorschuß".
Ewig viele PDF gingen hin und her. Eine bürokratische Zumutung ohne Ende.

Ich schrieb während des Vorgangs Tam Hoang an um meine Bedenken kund zu tun: Unsereins hätte in so einem Fall schon gar keine Chance, schrieb ich. Er wurde abgetan mit der Bemerkung, man könne ja sein Mandat zurückziehen. Und das mitten im Vorgang und bei bald erfolgendem Gerichtstermin.

Wie ich schon voraussagte, wurde der Fall sofort abgebügelt und höheres Bußgeld in Aussicht gestellt!

"""in der Hauptverhandlung vor dem zuständigen Amtsgericht wurde die Ordnungsmäßigkeit der Messung ausführlich erörtert. Nach der Beweisaufnahme hatte das Gericht keinerlei Zweifel mehr an der Richtigkeit der Messung und erteilte den Hinweis, bei einer entsprechenden Verurteilung die Geldbuße zu erhöhen."""

Jetzt mal sehen, was ich so alles abdrücken darf:

"""Sie können versuchen, sich die Verfahrenskosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung erstatten zu lassen, diese Kosten werden in der Regel übernommen."""

Finger weg von solchen Rechtsberatungen, die eigentlich nur Anwaltsfälle generieren....

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