Vertretung in einem Bußgeldverfahren wegen 28 Km Geschwindigkeitsüberschreitung
Ich wurde am 05.08.23 auf der A61 geblitzt, ich hatte angeblich die zulässige Geschwindigkeit um 28 Km überschritten-so deren Behauptung, im Schreiben des Polizeipräsidiums Rheinpfalz.
Als mir das Schreiben des Polizeipräsidiums, Bußgeldstelle, vorlag, habe ich mich an die Rechtsanwälte von SOS-Verkehrsrecht gewandt . Sie haben mir sofort Tipps gegeben wie ich mich verhalten soll, was ich in das Anhörungsformular der Bußgeldstelle hineinschreiben darf, was nicht.
Ich habe die SOS-Rechtsanwälte beauftragt mich in diesem Fall zu vertreten, auch das Honorar mit meiner Rechtsschutzversicherung abzuwickeln.
Im Ergebnis wurde vom Polizeipräsidium Rheinpfalz das "Ordnungswidrigkeitenverfahren" eingestellt.
Ich kann die Rechtsanwälte von SOS-Verkehrsrecht als kompetente Partner in allen Angelegenheiten des Verkehrsrechts herzlichst empfehlen.
Als mir das Schreiben des Polizeipräsidiums, Bußgeldstelle, vorlag, habe ich mich an die Rechtsanwälte von SOS-Verkehrsrecht gewandt . Sie haben mir sofort Tipps gegeben wie ich mich verhalten soll, was ich in das Anhörungsformular der Bußgeldstelle hineinschreiben darf, was nicht.
Ich habe die SOS-Rechtsanwälte beauftragt mich in diesem Fall zu vertreten, auch das Honorar mit meiner Rechtsschutzversicherung abzuwickeln.
Im Ergebnis wurde vom Polizeipräsidium Rheinpfalz das "Ordnungswidrigkeitenverfahren" eingestellt.
Ich kann die Rechtsanwälte von SOS-Verkehrsrecht als kompetente Partner in allen Angelegenheiten des Verkehrsrechts herzlichst empfehlen.
SOS Verkehrsrecht