5.00

Verkehrsverstoß

Ulrich Hartmann
28.10.2017
Durch die Überprüfung des Starenkastens konnte zwar kein Fehler des Straßenverkehrsamtes nachgewiesen werden wodurch ich meine 4 Wochen absitzen muß aber den Vorwurf des Vorsatzes wodurch sich die Geldstrafe verdoppelt konnte widerlegt werden wobei der Richter auf unserer Seite war.Dafür herzlichen Dank
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