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Verjährung von 3 Monaten

Flukow
20.08.2021
Es wäre eigentlich nur um einen fraglichen Punkt gegangen - der aber trotzdem ärgerlich ist. Und dann kam im Laufe der Analyse heraus, dass wir kurz vor dem Ablauf der Verjährung (3 Monate) nur einen Zeugenbefragungsbogen geschickt bekommen haben. Den habe ich dann wahrheitsgemäß ausgefüllt, allerdings nur die notwendigen Punkte, also keine Stellungnahme und nur, dass zur fraglichen Zeit, das Auto an die Person überlassen wurde. Dann muß die Behörde an diese Person einen Anhörungsfragebogen schicken und das wäre in unserem Fall nach den 3 Monaten Verjährungsfrist.

Die Verjährungsfrist gilt nämlich für den Anhörungsfragebogen und nicht für den Zeugenfragebogen!.

Wenn möglich ist es meist besser die Behörden mit rein formalen Gründen zu widerlegen als sich auf eine inhaltliche Auseinandersetzung einzulassen.
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