Unfassbar
Mein Sachverhalt:
Ich habe Anfang Oktober ein Erstgespräch mit der Firma SOS Verkehrswacht wegen einem Bußgeldbescheid geführt.
Wir haben einiges am Telefon besprochen, unter anderen ob es Sinn macht hier gegen anzugehen, welche Möglichkeiten es gibt, was ich benötige etc.
Mir wurde bei diesem Erstgespräch unter anderem versprochen, dass ich mir keine Sorgen machen muss (da ich von Anfang an skeptisch war), dass hier keine weiteren Kosten auf mich zukommen werden.
Das schlimmste was mir passieren kann ist, dass ich meinen Bußgeldbescheid zahlen muss. Was dann auch voll in Ordnung wäre.
Es wurde auch besprochen, ob ich eine Rechtsschutzversicherung habe, denn wenn ja ist das ganze ziemlich einfach. (kurze Info: hier hätte man fragen MÜSSEN, ob eine Selbstbeteiligung vorliegt. Ich schreibe MÜSSEN, weil wie man später unten sehen kann, ist mein Anliegen bekannt und schon öfter vorgekommen)
Heute kommt der Hammer. Die Dame am Telefon hat mich nicht darüber aufgeklärt, dass es sein kann, dass meine Rechtschutzversicherung eine Selbstbeteiligung haben könnte und ich somit auf einen höheren Betrag kommen würde als der tatsächliche Bußgeldbescheid.
Dies wurde hier nicht abgeklärt und in dem Verfahren trotzdem, ohne einen weiteren Kontakt zu mir aufzunehmen weitergemacht.
Meiner Meinung nach sollte, sobald ich der SOS Verkehrswacht eine Vollmacht erteile und diese auch noch Kontakt mit meiner Rechtschutzversicherung aufnimmt, sich auch darum gekümmert werden, ob eine Selbstbeteiligung vorliegt und nicht einfach weiter handeln.
Man sollte dann auch abwägen können, ob es sich hier lohnt, weiterzumachen.
Denn jetzt kommt es.
Der Bußgeldbescheid beträgt 150 €.
Meine Selbstbeteiligung beträgt 250 €.
Zusammen dann im dümmsten Fall 400 € anstatt 150 €.
Auf meinen Anruf eben wurde mir dann noch mitgeteilt, dass es blöd gelaufen ist und es ab und zu dazu kommt. (Euer Ernst, es kommt ab und zu dazu und man wird trotzdem beim Erstkontakt nicht darüber informiert????) Das kann doch nicht sein. Hier müssen die Anrufer beim Erstgespräch ordentlich aufgeklärt werden und nicht im Nachhinein sagen, ach das passiert ab und zu, da haben Sie jetzt Pech.
Hier hätte man am Telefon nur kurz Fragen müssen, ob ich eine Selbstbeteiligung bei meiner Rechtschutzversicherung haben? (Da mir dies nicht bewusst war und die Rechtschutzversicherung von meiner Frau ist und seit Jahren besteht ohne, dass man je Anspruch genommen hat). Nach der Frage hätte ich das vorerst mit der Versicherung besprechen können und es wäre nie dazu gekommen.
Kleiner Nachtrag:
Ich wurde heute von dem Geschäftsführer angerufen. Zuerst hat er mir zu verstehen gegeben, dass Sie keine Versicherung sind und es nicht in ihrer Aufgabe besteht nach einer Selbstbeteiligung zu fragen. (Meiner Meinung eben schon. Denn nach der Aussage, dass dies schon öfter vorgekommen ist, sollte man zum Entschluss kommen, dies bei der Frage nach der Rechtschutzversicherung auch noch um die eine kleine Frage nach einer Selbstbeteiligung zu erweitern. Tut niemanden weh und dafür müssen Sie auch keine Versicherung sein.) Des Weiteren hat er unser Telefonat vom Erstgespräch abgehört, da es aufgenommen wurde. Laut ihm, konnte man zu dem Thema, dass keine weiteren Kosten anfallen, nur raushören, dass die Dame vom Erstgespräch mit „es fallen keine weiteren Kosten an“ dies nur auf den Bußgeldbescheid bezogen hat. Ich kann es leider nicht mehr bestätigen, da das Telefonat vor 2 Monaten war.
Ich habe Anfang Oktober ein Erstgespräch mit der Firma SOS Verkehrswacht wegen einem Bußgeldbescheid geführt.
Wir haben einiges am Telefon besprochen, unter anderen ob es Sinn macht hier gegen anzugehen, welche Möglichkeiten es gibt, was ich benötige etc.
Mir wurde bei diesem Erstgespräch unter anderem versprochen, dass ich mir keine Sorgen machen muss (da ich von Anfang an skeptisch war), dass hier keine weiteren Kosten auf mich zukommen werden.
Das schlimmste was mir passieren kann ist, dass ich meinen Bußgeldbescheid zahlen muss. Was dann auch voll in Ordnung wäre.
Es wurde auch besprochen, ob ich eine Rechtsschutzversicherung habe, denn wenn ja ist das ganze ziemlich einfach. (kurze Info: hier hätte man fragen MÜSSEN, ob eine Selbstbeteiligung vorliegt. Ich schreibe MÜSSEN, weil wie man später unten sehen kann, ist mein Anliegen bekannt und schon öfter vorgekommen)
Heute kommt der Hammer. Die Dame am Telefon hat mich nicht darüber aufgeklärt, dass es sein kann, dass meine Rechtschutzversicherung eine Selbstbeteiligung haben könnte und ich somit auf einen höheren Betrag kommen würde als der tatsächliche Bußgeldbescheid.
Dies wurde hier nicht abgeklärt und in dem Verfahren trotzdem, ohne einen weiteren Kontakt zu mir aufzunehmen weitergemacht.
Meiner Meinung nach sollte, sobald ich der SOS Verkehrswacht eine Vollmacht erteile und diese auch noch Kontakt mit meiner Rechtschutzversicherung aufnimmt, sich auch darum gekümmert werden, ob eine Selbstbeteiligung vorliegt und nicht einfach weiter handeln.
Man sollte dann auch abwägen können, ob es sich hier lohnt, weiterzumachen.
Denn jetzt kommt es.
Der Bußgeldbescheid beträgt 150 €.
Meine Selbstbeteiligung beträgt 250 €.
Zusammen dann im dümmsten Fall 400 € anstatt 150 €.
Auf meinen Anruf eben wurde mir dann noch mitgeteilt, dass es blöd gelaufen ist und es ab und zu dazu kommt. (Euer Ernst, es kommt ab und zu dazu und man wird trotzdem beim Erstkontakt nicht darüber informiert????) Das kann doch nicht sein. Hier müssen die Anrufer beim Erstgespräch ordentlich aufgeklärt werden und nicht im Nachhinein sagen, ach das passiert ab und zu, da haben Sie jetzt Pech.
Hier hätte man am Telefon nur kurz Fragen müssen, ob ich eine Selbstbeteiligung bei meiner Rechtschutzversicherung haben? (Da mir dies nicht bewusst war und die Rechtschutzversicherung von meiner Frau ist und seit Jahren besteht ohne, dass man je Anspruch genommen hat). Nach der Frage hätte ich das vorerst mit der Versicherung besprechen können und es wäre nie dazu gekommen.
Kleiner Nachtrag:
Ich wurde heute von dem Geschäftsführer angerufen. Zuerst hat er mir zu verstehen gegeben, dass Sie keine Versicherung sind und es nicht in ihrer Aufgabe besteht nach einer Selbstbeteiligung zu fragen. (Meiner Meinung eben schon. Denn nach der Aussage, dass dies schon öfter vorgekommen ist, sollte man zum Entschluss kommen, dies bei der Frage nach der Rechtschutzversicherung auch noch um die eine kleine Frage nach einer Selbstbeteiligung zu erweitern. Tut niemanden weh und dafür müssen Sie auch keine Versicherung sein.) Des Weiteren hat er unser Telefonat vom Erstgespräch abgehört, da es aufgenommen wurde. Laut ihm, konnte man zu dem Thema, dass keine weiteren Kosten anfallen, nur raushören, dass die Dame vom Erstgespräch mit „es fallen keine weiteren Kosten an“ dies nur auf den Bußgeldbescheid bezogen hat. Ich kann es leider nicht mehr bestätigen, da das Telefonat vor 2 Monaten war.
SOS Verkehrsrecht