5.00

STVO Vergehen

Uli
24.01.2018
Zu geringer Abstand zum Vorausfahrenden auf der BAB hieß, 4 Wochen Fahrverbot. Durch den erfolgreichen Widerspruch über die Gerichtsverhandlung, konnte eine Einstellung des Verfahrens erwirkt werden und ich behalte meinen Führerschein.
Alles prima gelaufen von Anfang an. Hatte immer die richtigen Infos erhalten, so dass ich dem SOS Verkehrsrechtteam 5 Sterne gebe. Ebenso dem REA H. aus Mannheim, der mir kurz und knackig die Vorgehensweise erläuterte und mir professionell zur Seite stand. Dafür ebenfalls 5 Sterne. Habe sie bereits weiterempfohlen. Aus meiner Sicht ist also nichts zu beanstanden.
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