Streng genommen bekommen sie sehr gut erst dann, ....
wenn Sie mir noch eine zweite Frage beantworten.
Ich habe schon gezahlt, sofort.
Wenn ich der Bußgeldstelle frage, ob sie nicht Gnade walten lassen wollen,
ich würde mich freuen, wenn ich das Geld wegen Geringfügigkeit zurückerstattet bekäme,
fallen dann auch Kosten für ein Bußgeldverfahren an ?
Wie gesagt, ansonsten: Top, Danke für die kostenlose Beratung ! (Wenn auch letzlich gesagt werden muss: armer Rechtsstaat)
Ich habe schon gezahlt, sofort.
Wenn ich der Bußgeldstelle frage, ob sie nicht Gnade walten lassen wollen,
ich würde mich freuen, wenn ich das Geld wegen Geringfügigkeit zurückerstattet bekäme,
fallen dann auch Kosten für ein Bußgeldverfahren an ?
Wie gesagt, ansonsten: Top, Danke für die kostenlose Beratung ! (Wenn auch letzlich gesagt werden muss: armer Rechtsstaat)
SOS Verkehrsrecht