Ordnungswidrigkeit wegen angeblicher Handybedienung im fahrenden PKW
Ich befuhr mit meinem PKW Audi die Bahnhofsallee und bog dann in den Maschmühlenweg nach rechts ein. Dort ist ein Eisenbahntunnel direkt hinter dem Tunnel verläuft der Weg im Bogen nach rechts. Am Ende wurde ich durch eine Polizistin herausgewunken.
Auf meine Frage warum ich angehalten werde hieß es, allgemeine Verkehrskontrolle. Bitte Fahrzeugschein, Führerschein und Personalausweis. Danach sagte sie, ihnen wird zur Last gelegt ein Handy in der Hand gehalten zu haben. Irgendein Kollege von ihr sagte dann über Funk:“ in der linken Hand.“
Daraufhin sagte ich, das ist richtig, ich habe aber nicht telefoniert. Das Handy befand sich als der es sah von seinem Beobachtungsposten, auf meinem linken Bein unterhalb am Knie. Die Polizistin hat es nie gesehen zu keinem Zeitpunkt es hätte auch nur die Hülle sein können. Der Kommentar der Polizistin war, das wäre egal ob ich es in der Hand halte oder damit telefoniere das wäre vor dem Gesetz gleich.
Dagegen legte ich Widerspruch ein obwohl ich zugegeben hatte, dass Handy in der linken Hand gehalten zu haben. ( Passives Verhalten )
Die Aussichten auf Erfolg standen 60% gegen mich, dennoch durch SOS und ihre Tipps zum richtigen Verhalten habe ich gewonnen. Es lohnt sich also mit dieser Kanzlei zusammen zu arbeiten. Immer aktuell auf dem Laufenden gehalten, das schafft Vertrauen. Danke dafür
MfG
M.R aus Göttingen
Auf meine Frage warum ich angehalten werde hieß es, allgemeine Verkehrskontrolle. Bitte Fahrzeugschein, Führerschein und Personalausweis. Danach sagte sie, ihnen wird zur Last gelegt ein Handy in der Hand gehalten zu haben. Irgendein Kollege von ihr sagte dann über Funk:“ in der linken Hand.“
Daraufhin sagte ich, das ist richtig, ich habe aber nicht telefoniert. Das Handy befand sich als der es sah von seinem Beobachtungsposten, auf meinem linken Bein unterhalb am Knie. Die Polizistin hat es nie gesehen zu keinem Zeitpunkt es hätte auch nur die Hülle sein können. Der Kommentar der Polizistin war, das wäre egal ob ich es in der Hand halte oder damit telefoniere das wäre vor dem Gesetz gleich.
Dagegen legte ich Widerspruch ein obwohl ich zugegeben hatte, dass Handy in der linken Hand gehalten zu haben. ( Passives Verhalten )
Die Aussichten auf Erfolg standen 60% gegen mich, dennoch durch SOS und ihre Tipps zum richtigen Verhalten habe ich gewonnen. Es lohnt sich also mit dieser Kanzlei zusammen zu arbeiten. Immer aktuell auf dem Laufenden gehalten, das schafft Vertrauen. Danke dafür
MfG
M.R aus Göttingen
SOS Verkehrsrecht