Nicht ganz okay
wenn man schriftlich in kenntnis, wann man angerufen werden soll und man zu anderen zeiten angerufen wird, das ist nichzt akzeptabel. sowie ein termin und ich gehe 5 stunden eher hin.
auch das gefühl, das man nicht so richtig das anliegen bearbeitet, dann interessiert es nicht, hauptsache die daten der rechtsschutz sind da.
auch das gefühl, das man nicht so richtig das anliegen bearbeitet, dann interessiert es nicht, hauptsache die daten der rechtsschutz sind da.
SOS Verkehrsrecht