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Mehr bezahlt als ohne Einspruch

Ralf
14.12.2024
Beim (kostenlosen) telefonischem Vorgespräch wurde mir eine gute Aussicht auf Erfolg des Einspruchs versichert. Außerdem sei es für mich aufgrund bestehender Rechtsschutzversicherung kostenfrei.
Erst als dann die ersten Kosten entstanden waren, wurde ich auf meine Selbstbeteiligung hingewiesen und aufgefordert, diese sofort zu überweisen, damit man weiter machen könnte.
Kaum war das überwiesen, kam der Bescheid, dass ein Einspruch wohl keine Chance auf Erfolg hätte und ich den besser zurückziehen solle.
Das Geld war natürlich trotzdem weg und das Bußgeld konnte ich dann bezahlen.
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