1.00

Lieber Anwalt vor Ort beauftragen

B-F
30.04.2020
Bevor ich durch die SOS Kanzlei zum 3. Mal zu einer Bewertung aufgefordert werde, schreibe ich Diese, um dann nicht mehr weiter durch E-Mails behelligt zu werden.

Versuche nun sachlich den Ablauf kurz zu schildern.

- wurde geblitzt, bei Recherche zu der erwarteten Strafe auf www.bussgeldkatalog.de gelandet
- der Empfehlung gefolgt und über den Link „Hier prüfen“ auf www.sos-verkehrsrecht.de weitergeleitet
- nach der Beantwortung einiger Fragen zum Fall und ob eine Rechtschutzversicherung vorliegt Kontaktformular übermittelt und innerhalb einer Minute von einem Anwalt der Kanzlei zurückgerufen
- die telefonische kostenlose Erstberatung lässt auf eine faire und transparente Information über die zu erwartenden Kosten bei einer (optionalen) Beauftragung der Kanzlei schließen
- gefragt wird nach einer Rechtschutzversicherung, beantwortet man dieses mit „ja“ scheint kostenmäßig alles in Butter zu sein
Achtung – jetzt lauert die Kostenfalle.
Bevor man jetzt weiter macht, sollte man sich selber im Klaren sein wie hoch die Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutzversicherung und das zu erwartende Bußgeld ist. Bei mir liegt diese bei 200 Euro, der Streitwert (zu erwartendes Bußgeld) bei 108 Euro. Selbst wenn man das spätere Verfahren gewinnen sollte, ist dieser Betrag zu zahlen. Lohnt also evtl. nur, wenn man schon Punkte in Flensburg hat (hatte ich am Telefon verneint) oder wenn man ein Fahrverbot umgehen möchte, was bei mir auch nicht im Raum stand.
Jetzt wird man freundlich dazu (ver)geleitet doch gleich ein Mandat (Vollmacht) zu erteilen, inklusive Verzicht auf die Widerspruchsfrist. Geht alles online ohne analoge Unterschrift voll digital innerhalb von Minuten.
Auf das Heraussuchen der Unterlagen der Rechtschutzversicherung um die Höhe der Selbstbeteiligung zu prüfen wird man wohl nur als ganz kühler Rechner kommen, da man viel zu sehr mit den Ausführungen des freundlichen Anwaltes beschäftigt ist.
Danach folgen automatisierte E-Mails, zum Datenabgleich, zur Abgabe von Bewertungen, zur Abbonierung des Newsletters und zur Übermittlung des Bußgeldbescheids.
Ich hatte nach einigen Wochen per E-Mail darum gebeten, mir Informationen zum weiteren Werdegang des Falles zu geben und ob eine Betätigung durch die Rechtsschutzversicherung vorliegt.
Auch die freundlichen Sekretärinnen konnten am Telefon keine erhellenden Auskünfte zum Fall erteilen (einmal als Entschuldigung Homeoffice).
Um es abzukürzen – als ich mich nach einem Monat und eigenem Nachrechnen nach Erhalt des Bußgeldbescheides dazu entschlossen habe, das Mandat zu wiederrufen und eine großartige Tätigkeit der Kanzlei ohnehin für mich nicht trotz Nachfrage erkennbar war, wurde ich dann doch noch überrascht.
Jetzt kontaktierte mich wieder ein Anwalt mit einer Forderung für die Vorschussrechnung (nach einem Monat!) von 200 Euro (Eigenanteil) außerdem erhielt ich den schon Wochen zuvor schriftlich per E-Mail angeforderten Bewilligungsbescheid von meiner Rechtschutzversicherung.
Nach dem Motto die 200 Euro werden fällig ob Sie das Mandat nun kündigen oder das Verfahren durchziehen. Zu einer weiteren Zusammenarbeit hatte ich allerdings keine Lust mehr, da hat meine Rechtschutzversicherung wenigstens gespart.
Beeindruckend war auch die Kostenauflistung der Kanzlei:
u.a.:
Grundgebühr gem. Nr. 5100 VV RVG - 88,00 €
Verfahrensgebühr gem. Nr. 5103 VV RVG - 136,00 €
Zuz. Mehrwertsteuer
Dafür muss meine Lebensgefährtin in einen systemrelevanten Beruf (Altenpflege)
Anderes leisten.
Nächstes Mal lieber einen Anwalt vor Ort beauftragen, den man persönlich erreichen kann.

SOS Verkehrsrecht
Logo

Sehr Gut

4.87 / 5.00
26757 Bewertungen
SOS Verkehrsrecht

Sonnenallee 260/262 Berlin