5.00

Kostenlose Erstberatung wegen Ordnungswidrigkeit aufgrund gemessener Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit

Dieter Weber
10.12.2018
Ich bin mit der Art und Weise der telef. kostenlosen Erstberatung vollauf zufrieden. Da ich eine Selbstbeteiligung von 150 Euro habe nehme ich von weiteren Schritten abstand da diese dann nicht im Verhältnis stehen und ich anhand einer Einsichtnahe der Blitzdokumente auch keine Möglichkeit sehe. Der angeführte Tatbestand erfolgte nach meiner Recherche auf der Bundesstraße 9 zwischen Bonn und Remagen von wo man aus Richtung Bonn 2-spurig mit Tempolimit 70 über eine Ampelanlage auf eine Weiterführende B9 einspurig mit 70 kmh weiterfährt bis zu dem Ortsschild Remagen seit zig Jahren. Seit einiger Zeit ist ein kurzes Teilstück mit 50 kmh ausgewiesen. Hier stehen 3 Häuser hinter Vorgarten und daneben die Bahnlinie. Auf der linken Seite sind Rheinwiesen/Felder also keine Bebauung. Dieses gesamte Teilstück ist keine geschlossene Bebauung hat also absolut keine Stadt oder Ortsckarakter und wird von Fußgänger so gut wie nicht frequentiert. Ich kann aber im Nachhinein nicht ausschließen mehr wie 50 kmh gefahren zu sein. Die angeführten 71/74 erscheinen mir jedoch zu hoch. Eine Vergleichbarkeit bei 1kmh Überschreitung mit Orts oder innerstädtischen Verhältnissen erscheint mir nicht verhältnismäßig. Ich bedanke mich jedoch bei Ihnen für ihren einwandfreien Service.
Mit freundlichen Grüßen. Dieter Weber
SOS Verkehrsrecht
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