5.00

Kompetenz am Telefon

Volker Rossum
29.10.2022
Herzlichen Dank für Ihren Rückruf in Sachen Verkehrsrecht.
Die skizzierte Situation durch Sie, in Bezug auf die Anhörung im Bußgeldverfahren, hatten mich zu der Überzeugung gebracht, dass ein anfechten des vorgeworfenen Sachverhaltes (auf BAB 20 auf 100km/h begrenzt) angeblicher Messwert 120 km/h nach Abzug der Toleranz für mich nicht sinnvoll bzw. angezeigt sei. Die Beweismittel: Lichtmessverfahren (Film Nr.: A2209E 12 Bild-Nr.: 062 konnten allerdings in dem Online-Portal zum Online-Anhörungsbogen nicht abgerufen werden, so dass der Vorwurf für mich nicht nachprüfbar ist.
Nochmals herzlichen Dank für Ihre Mühe

Volker Rossum
SOS Verkehrsrecht
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