Keine abschließende Bewertung möglich
Das Wichtigste vorab: Das gegen mich eingeleitete Bußgeldverfahren wurde eingestellt.
Insoweit bin ich natürlich mit dem Endergebnis sehr zufrieden. Unklar bleibt, ob das erfreuliche Ergebnis auf die Tätigkeit von SOS Verkehrsrecht zurückzuführen ist? Die Behörde macht hierzu keine Angaben und die Kanzlei konnte sich die Einstellungsgründe auf meine Nachfragen hin letztlich auch nicht erklären.
Damit bleibt mir als Bewertungsgegenstand letztlich nur der Kontakt mit SOS-Verkehrsrecht während des Bußgeldverfahrens:
Lobend hervorzuheben ist der stets freundliche und schnelle Kontakt via Telefon und E-Mail zum Kanzleiteam von SOS Verkehrsrecht. Gewöhnungsbedürftig war für mich die Vielzahl unterschiedlcher Mitarbeiter der Kanzlei, die mit mir in Kontakt traten. Aber das ist wohl dem digitalisierten Massengeschäft dieser Kanzlei geschuldet.
Ärger keimte bei mir im Rahmen der Anbahnung der Mandatsbeziehung auf: Wurden doch meine Kontaktdaten von der Kanzlei ohne für mich hinreichend wahrnehmbare Vorwarnung an ein Versicherungsunternehmen weiter gegeben, das dann auch prompt ungebeten versuchte, mir ein Versicherungsprodukt (Rechtsschutz) zu verkaufen. Gegenüber dem Versicherer lehnte ich dankend ab und meinem ausdrücklichen Wunsch, keine weiteren Verkaufsversuche zu unternehmen, wurde auch entsprochen. Zurück bleibt aber der Eindruck einer gewissen wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Kanzlei SOS Verkehrsrecht und dem Versicherer. Das gefiehl mir persönlich nicht.
Fazit: Wer sich gegen Bußgeldbescheide zur Wehr setzt, kann durchaus Erfolg haben, wie mein Fall belegt. Wer hierbei anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen will, ist mit SOS Verkehrsrecht mit Sicherheit nicht schlecht bedient. Klar ist aber auch, dass man trotz anwaltlicher Vertretung letztlich sein Recht selber in Hand nehmen und den Sachverhalt persönlich auf Ungereimtheiten, Technik- oder Behördenfehler prüfen sollte.
Insoweit bin ich natürlich mit dem Endergebnis sehr zufrieden. Unklar bleibt, ob das erfreuliche Ergebnis auf die Tätigkeit von SOS Verkehrsrecht zurückzuführen ist? Die Behörde macht hierzu keine Angaben und die Kanzlei konnte sich die Einstellungsgründe auf meine Nachfragen hin letztlich auch nicht erklären.
Damit bleibt mir als Bewertungsgegenstand letztlich nur der Kontakt mit SOS-Verkehrsrecht während des Bußgeldverfahrens:
Lobend hervorzuheben ist der stets freundliche und schnelle Kontakt via Telefon und E-Mail zum Kanzleiteam von SOS Verkehrsrecht. Gewöhnungsbedürftig war für mich die Vielzahl unterschiedlcher Mitarbeiter der Kanzlei, die mit mir in Kontakt traten. Aber das ist wohl dem digitalisierten Massengeschäft dieser Kanzlei geschuldet.
Ärger keimte bei mir im Rahmen der Anbahnung der Mandatsbeziehung auf: Wurden doch meine Kontaktdaten von der Kanzlei ohne für mich hinreichend wahrnehmbare Vorwarnung an ein Versicherungsunternehmen weiter gegeben, das dann auch prompt ungebeten versuchte, mir ein Versicherungsprodukt (Rechtsschutz) zu verkaufen. Gegenüber dem Versicherer lehnte ich dankend ab und meinem ausdrücklichen Wunsch, keine weiteren Verkaufsversuche zu unternehmen, wurde auch entsprochen. Zurück bleibt aber der Eindruck einer gewissen wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Kanzlei SOS Verkehrsrecht und dem Versicherer. Das gefiehl mir persönlich nicht.
Fazit: Wer sich gegen Bußgeldbescheide zur Wehr setzt, kann durchaus Erfolg haben, wie mein Fall belegt. Wer hierbei anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen will, ist mit SOS Verkehrsrecht mit Sicherheit nicht schlecht bedient. Klar ist aber auch, dass man trotz anwaltlicher Vertretung letztlich sein Recht selber in Hand nehmen und den Sachverhalt persönlich auf Ungereimtheiten, Technik- oder Behördenfehler prüfen sollte.
SOS Verkehrsrecht