Geschwindigkeitsverstoß
Es gibt zwei Sterne Abzug, weil der Kollege, mit dem ich diese Erstberatung besprochen hatte, viel zu "trocken" gesprochen hat. Teilweise ist er mir auch ins Wort gefallen, um das Gespräch so kurz wie möglich zu halten. Das halte ich in einem ersten Gespräch für sehr ungünstig.
Die Vollmacht ging zunächst nicht anzuklicken, ich habe es auf einem anderen Rechner hinbekommen.
Die Empfehlung für eine Rechstschutzversicherung war in Punkten falsch.
- Der angegebene Mitarbeiter ist durch einen anderen Kollegen ersetzt worden. Gleiche Telefonnummer. Wenn es eine Telefonnummer bei der Versicherung für viele Mitarbeiter gibt, sollte der erste Kollege nicht genannt werden, sondern allgemein die Versicherung und allgemeine Versichrungs-E-Mail Adresse.
- Die Versicherung macht das nur bis max. 4 Punkte. Ihr Mitarbeiter wusste aber aus dem Gespräch, das ich 8 Punkte aktuell habe, hätte das also gar nicht angeben müssen.
- Weiterhin ist die Versicherung so teuer mit dem erforderlichen Premium Paket, das dieser Preis für ein Jahr soviel ist wie Ihr angegebener Preis von € 500,--
- Weiterhin wurde eine Abschlagszahlung vom RA verlangt, die so hoch wie die vereinbarte Endsumme ist.
Das ist daher auch noch in Klärung.
Mit freundlichen Grüßen,
Boyd Sibbersen
Die Vollmacht ging zunächst nicht anzuklicken, ich habe es auf einem anderen Rechner hinbekommen.
Die Empfehlung für eine Rechstschutzversicherung war in Punkten falsch.
- Der angegebene Mitarbeiter ist durch einen anderen Kollegen ersetzt worden. Gleiche Telefonnummer. Wenn es eine Telefonnummer bei der Versicherung für viele Mitarbeiter gibt, sollte der erste Kollege nicht genannt werden, sondern allgemein die Versicherung und allgemeine Versichrungs-E-Mail Adresse.
- Die Versicherung macht das nur bis max. 4 Punkte. Ihr Mitarbeiter wusste aber aus dem Gespräch, das ich 8 Punkte aktuell habe, hätte das also gar nicht angeben müssen.
- Weiterhin ist die Versicherung so teuer mit dem erforderlichen Premium Paket, das dieser Preis für ein Jahr soviel ist wie Ihr angegebener Preis von € 500,--
- Weiterhin wurde eine Abschlagszahlung vom RA verlangt, die so hoch wie die vereinbarte Endsumme ist.
Das ist daher auch noch in Klärung.
Mit freundlichen Grüßen,
Boyd Sibbersen
SOS Verkehrsrecht