5.00

Geschwindigkeitsüberschreitung mit 21 Km/h

Achim L.
07.04.2020
Ich habe das Verfahren (Delikt am 12.02.20) sofort an SOS Verkehrsrecht übergeben (22.02.20) - Fahrerermittlung/Zeugenbefragungsbogen der Polizei (19.02.20) und die Unterlagen zu meiner Rechtsschutzversicherung. Die Ausfüllung des Fragebogens der Polizei (24.02.20) in Abstimmung mit den Vorgaben von SOS Verkehrsrecht getätigt - möglichst wenig angeben. Dann kam von der Polizei die Anhörung (23.03.20), die ich auf Anraten von SOS nicht beantwortet habe. Ich wartete nun auf den Bußgeldbescheid, den erhielt ich nicht sondern die Einstellung des Verfahrens vom 01.04.20 über die Kanzlei von SOS.
Eine super Abwicklung und ein gutes Ergebnis ohne viel Aufwand für mich.
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