Finger weg - es entstehen Kosten!
Persönlich habe ich keine gute Erfahrung, zuerst ja, jetzt im nachhinein nein, denn es entstehen auf jeden Fall Kosten!
Ich zitiere:
Bereits mit der Auftragserteilung entstehen Gebühren, die der Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie nach § 49 Abs. 1 S. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung abrechnen darf und muss. Auch entstehen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Gebühren für die Entgegennahme von Informationen...
Bei mir kam es nicht einmal zu einem Bußgeldverfahren, da mein Name nirgendwo mehr auftauchte und trotzdem 75,-- EUR für nichts!
Beim Amtsgericht hat die betreffende Person dann alles alleine geregelt. Kostenlos.
Ich zitiere:
Bereits mit der Auftragserteilung entstehen Gebühren, die der Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie nach § 49 Abs. 1 S. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung abrechnen darf und muss. Auch entstehen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Gebühren für die Entgegennahme von Informationen...
Bei mir kam es nicht einmal zu einem Bußgeldverfahren, da mein Name nirgendwo mehr auftauchte und trotzdem 75,-- EUR für nichts!
Beim Amtsgericht hat die betreffende Person dann alles alleine geregelt. Kostenlos.
SOS Verkehrsrecht