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Erstberatung zum Verhalten bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit

Seit 1965 die Fahrerlaubnis und bisher keinen Punkt!
21.08.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,

über die juristische Fachabteil des ADAC bekam ich mehrere Hinweise, welche ich gern alle beachtete.
Bei einem Hinweis konnte ich über den PC unter www.sos-verkehrsrecht.de, die mir vorgeworfene Verkehrsordnungswidrigkeit und dazu noch mehrere exakte Fragen exakt beantworten. Zum Ende meiner Eingaben wurde ich gebeten; meinen Namen und Telefonnummer einzugeben und auf einen Rückruf zu warten. Schon wenige Minuten später meldete sich eine sehr fachkundige junge Frau und ging mit mir die Fragenliste durch und beriet mich zu meinen weiteren Schritten. Mit der Post hatte der Halter des KfZ einen Zeugenfragebogen erhalten, welcher ausgefüllt und unterschriieben an die Zentrale Bußgeldstelle der Polizei zurückzusenden ist. Die Hinweise zum Ausfüllen dieses Fragebogens waren sehr optimal. Diesen A4-Bogen habe ich nur mit den unmittelbar notwendigen Daten ausgefült. Ich hätte sehr Unnützes geschrieben.
Bin gespannt, wie die Sache weitergeht.

Vielen Dank für die fachliche Unterstützung.
SOS Verkehrsrecht
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