Erstberatung zu Bußgeldverfahren
Die telefonische Erstberatung zu einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erfolgte umgehend, nur wenige Minuten nach der E-mail-Anfrage. Die Ansprechpartner bei insgesamt zwei Gesprächen waren jeweils sehr höflich, geduldig und hilfsbereit.
Eine darüber hinausgehende Beratung habe ich allerdings nicht in Anspruch genommen und kann deshalb einen möglichen Erfolg nicht beurteilen.
Eine darüber hinausgehende Beratung habe ich allerdings nicht in Anspruch genommen und kann deshalb einen möglichen Erfolg nicht beurteilen.
SOS Verkehrsrecht