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Erstberatung nach Erhalt Zeugenfragebogen durch Behörde

Herr Z. aus Berlin
15.04.2019
Nach Überlassung eines Leasingfahrzeugs habe ich mit zeitlicher Verzögerung durch den Arbeitgeber einen Zeugenfragebogen der Behörde für ein Geschwindigkeitsdelikt erhalten. Da der Tathergang für mich nicht erinnerlich und rätselhaft ist entstand der Wunsch nach Prüfung des Vorgangs, zumal die Geschwindigkeitsüberschreitung zu einem befristeten Fahrverbot führen würde. Bei meiner Internet-Recherche bin ich auf SOS Verkehrsrecht gestoßen und habe unmittelbar nach Eingabe meiner Daten einen fachkundigen Rückruf erhalten. Wesentliche Inhalte des Gesprächs waren: 1) Information und kurze taktische Absprache zur weiteren formalen Vorgehensweise; 2) Erläuterung der möglichen Ansatzpunkte für eine Vorgangsprüfung i.R. eines Widerspruchs; 3) Erläuterung der Erfolgsaussichten und Kosten i.R. eines Widerspruchs.

In allen Punkten wurden mir während der Erstberatung fundierte Antworten geliefert
SOS Verkehrsrecht
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