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Erstberatung Auffahrverstoß

JNe
30.04.2018
Nach Erhalt eines Anhörungsbogens zum o.g. Verstoß habe ich online nach ersten Tipps zum Sachverhalt recherchiert, wobei mir Ihre Werbung aufgefallen ist. Die Kernfrage Ihrer Seite und meiner Recherche war es, welche Möglichkeiten es gibt den Vorwurf zu überprüfen und welche Maßnahmen eingeleitet werden sollten/können.

Ich wurde nach Übermittlung des Online-Formulars zeitnah von Ihrer Kollegin telefonisch kontaktiert und unerwartet detailliert mit allem Wissenswertem höflich, unaufdringlich und geduldig beraten. Aufgrund dieser Auskunft habe ich mich entschieden, in dieser Sache eine Zusammenarbeit mit Ihrem Haus einzugehen.

Die Kontaktaufnahme durch Ihr Haus und den bis dahin gebotenen Service kann ich somit mit der höchstmöglichen Punktzahl bewerten.

Vielen Dank.
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