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Erst Beauftragung empfohlen, dann Einspruchsrücknahme empfohlen

Ich
09.01.2019
Beim Erstgespräch schilderte ich den Sachverhalt ausführlich, mir wurde ein Einspruch empfohlen. Nun nachdem bereits ein Termin beim Amtsgericht genannt ist wird die Rücknahme des Einspruch empfohlen. Wieso?
Aus den Gründen, welche ich bereits im Erstgespräch genannt habe. Hätte mir eine Menge Zeit und Geld gespart, wenn direkt darauf hingewiesen worden wäre, dass die Erfolgsaussichten aufgrund meiner Angaben nicht erfolgversprechend sind.

Die Kommunikation mit der Kanzlei war im Allgemeinen jedoch gut, auch wenn es telefonisch nicht leicht ist. Hat mich aber nicht gestört.
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