5.00

Empfehlenswert

Max Auge
09.03.2018
Wie es die Überschrift schon aussagt, kann es sich lohnen, die Kanzlei zu beauftragen. Auch wenn es einmal nicht klappt, so besteht jedoch grundsätzlich Hoffnung. Die Vorgehensweise der Kanzlei ist richtig. Auch die Behörde muss sich an Qualitätsverfahren halten. Ich würde dieses Vorgehen sogar noch ausweiten und die Gefährdungesbeurteilung nach BetrSichV als Nachweis einfordern. Dort müsste noch Bezug genommen werden, wer wie und in welchen zeitlichen Abständen die Geräte prüfen muss.
Wenn man (Wie ich) keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte man zumindest bedenken, dass die Gebühren der Kanzlei deutlich höher sind als das Bußgeld. Dennoch lohnt es sich, den Vorwurf prüfen zu lassen und ggf. Einspruch einlegen zu lassen.
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