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Einspruch zum angekündigten Bussgeldbescheid

Frustrierter Autofahrer
13.05.2020
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

nachdem ich eine kurze E-Mail an Ihr Unternehmen geschickt habe, kam unverzüglich ein Telefonrückruf und mir wurde intensiv und bestens verständlich, das "Thema" erklärt und ich wurde auf alle Vor- und Nachteile hingewiesen.

Aktuell läuft nun ein Einspruch meinerseits gegen eine Bußgeldandrohung.
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