Einspruch zum angekündigten Bussgeldbescheid
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
nachdem ich eine kurze E-Mail an Ihr Unternehmen geschickt habe, kam unverzüglich ein Telefonrückruf und mir wurde intensiv und bestens verständlich, das "Thema" erklärt und ich wurde auf alle Vor- und Nachteile hingewiesen.
Aktuell läuft nun ein Einspruch meinerseits gegen eine Bußgeldandrohung.
sehr geehrte Herren,
nachdem ich eine kurze E-Mail an Ihr Unternehmen geschickt habe, kam unverzüglich ein Telefonrückruf und mir wurde intensiv und bestens verständlich, das "Thema" erklärt und ich wurde auf alle Vor- und Nachteile hingewiesen.
Aktuell läuft nun ein Einspruch meinerseits gegen eine Bußgeldandrohung.
SOS Verkehrsrecht