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Einspruch gegen Strafbescheid

Dünkel
21.10.2019
Ihre Reaktion auf meinen vorläufigen Antrag auf Überprüfung der Möglichkeit, gegen einen Strafbescheid (Ordnungswidrigkeit durch Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit im Straßenverkehr) juristisch vorzugehen, war sehr kurzfristig und bestand in einer fundierten telefonischen Beratung über derartige Möglichkeiten, und das sogar am Wochenende.
Nachdem ich die Situation beim "Geblitztwerden" mit meiner Beifahrerin nochmals habe Revue passieren lassen, musste ich zugeben, dass ich die angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung übersehen hatte, vielleicht unbewusst unterstützt durch den guten Zustand der kürzlich reparierten Fahrbahn und den zu diesem Zeitpunkt relativ geringen Verkehr. Daher halte ich ein Vorgehen gegen den Strafbescheid trotz Ihrer sicherlich vorhandenen Kompetenz für zwecklos und den dafür notwendigen Aufwand für unnötig.
Ich habe Ihren Vorschlag auf Erteilung einer entsprechenden Vollmacht bereits gelöscht und meine schriftliche Äußerung zur Zeugenbefragung an den zuständigen Dienst der Polizei gesandt.
Trotzdem vielen Dank für Ihre Mühe.
MfG
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