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Einspruch gegen Bußgeldbescheid

tgs
13.07.2019
Mit der Erstberatung war ich sehr zufrieden.
Auch an dem bisherigen Verlauf habe ich nichts auszusetzen. Es lief alles auch mit e-mail akkurat problemlos
und hoffe dies auch für den weiteren Verlauf.
Aus meiner Sicht ist es für den Normalverbraucher ALLEIN unmöglich, ja fahrlässig, die rechtlichen und technischen Belange - Erfordernisse der Verwaltungsbehörde zu folgen-zu erfüllen.
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