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Einspruch erst empfohlen, dann Rücknahme des Einspruchs

O. Schnelle
25.02.2018
Nach dem (kostenlosen) Check meiner Unterlagen wurde mir ein Einspruch gegen den vorliegenden Strafbescheid empfohlen. Die Versicherung gab eine Deckungszusage, so dass ich zur Meinung kam, meine Kosten beliefen sich mit diesen beiden Aussagen maximal auf den Eigenanteil zur Versicherung
Im Laufe des Verfahrens sendete das Anwaltsbüro SOS-Verkehrsrecht der zuständigen Verkehrsbehörde einen 4 seitigen Brief, der alle Verfahrensfehler aufzählte und die Einstellung des Verfahrens verlangte.
Die Verkehrsbehörde ließ sich nicht drauf ein und gab das Verfahren ans Gericht weiter.
Nun argumentierte das Anwaltsbüro mir gegenüber, ich solle meinen Einspruch zurückziehen, da nach Durchsicht aller Unterlagen keine Verfahrensfehler nachgewiesen werden könnten.
Was denn nun?
Folge: Ich ziehe meinen Einspruch zurück und trage nun neben dem Eigenanteil alle anderen Folgen auch noch.
Danke SOS-Verkehrsrecht. Nie wieder kontaktiere ich Dich.
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