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EINFACH NICHT EMPFEHLENSWERT!

Holger G.
07.03.2022
Hätte man mir vor einem halben Jahr diese Geschichte erzählt, so hätte ich diese nicht glauben können!

Zum Sachverhalt kurz geschildert:

Am 09.09.2021 bin ich mit meinem Dienstwagen (VW Bulli) in einer siebziger Zone außerhalb geschlossener Ortschaft mit Tempo 91 km/h geblitzt worden. Ein paar Wochen später wurde mir ein Busgeldbescheid zugestellt.

Der Bußgeldbescheid war aber fehlerhaft. Mir wurde vorgeworfen bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 60 km/h……..91 km/h gefahren zu sein.
Nachdem ich dann im Internet mich bzgl. des Bußgeldkataloges schlau gemacht hatte, rief mich am selbigen Abend ein Kollege der SOS Verkehrsrecht an, um mich über evtl. Folgen bzgl. des Bußgeldbescheides aufzuklären.
Mir wurde die Option empfohlen rückwirkend in den Verkehrsrechtschutz einzutreten, was ich dann auch genauso gemacht habe. Die ARARG war die einzige Versicherung bei der eine rückwirkende Anmeldung einer Verkehrsrechtschutzversicherung möglich war.
Allerdings hatte die rückwirkende Versicherung einen Haken-die freie Wahl eines Rechtsanwaltes war ohne zusätzliche Kosten nicht möglich.

Bevor es zu sämtlichen E-Mail- Verkehr kam, habe ich die Herren mehrmals und explizit auf den genauen Sachverhalt aufmerksam gemacht.
Wie sich nämlich aus meiner Recherche rausstellte, wurde mein PKW von der Typenbezeichnung N1 sowie es im Fahrzeugschein steht, als LKW bei dem Bußgeldbescheid angenommen. Und da ein LKW außerhalb geschlossener Ortschaften nur 60 km/h fahren darf wurde entsprechend von den zugelassenen 60 km/h ausgegangen. Allerdings geht aus den Akten sowie meiner zugesandten Kopie meines Fahrzeugscheines ganz genau hervor dass es sich bei meinem Fahrzeug um ein PKW handelt mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 T.
Leider fand dieser genaue Sachverhalt bei der Bearbeitung sowie Übermittlung an die Staatsanwaltschaft keine Bedeutung!
Nachdem ich dann letztmalig einen Busgelbescheid mit Fahrverbot per Einschreiben zugesandt bekommen habe, habe ich nochmals auf den Sachverhalt per E-Mail hingewiesen.
Anschließend folgten sowie ich es in der Nachbetrachtung feststellen muss zwei bis drei sehr angsteinflößende Telefonate mit einem Rechtsanwalt der anscheinend in seinem Fachbereich wenig Erfahrung oder einfach keine Ahnung hatte!
Er riet mir dringend einen Zeugen zu benennen, der am besagten Tag an dem ich geblitzt wurde exakt an dieser Stelle vorbeigefahren ist, und jetzt kommt es, und sich genau an die Beschilderung mit 70 km/h erinnern kann.
Zu diesem Zeitpunkt wusste ich nicht warum man bei mir von Tempo 60 km/h ausgegangen ist. Rückblickend ist es mir schleierhaft warum der Anwalt aus seinen ausführlichen Unterlagen den Sachverhalt gegenüber der Bußgeldstelle sowie später der Staatsanwaltschaft nicht klären konnte!

Was dann folgte war die Einladung zur Gerichtsverhandlung am 18. Februar 2022. Wie man mir bereits im Vorfeld zu verstehen gegeben hatte, würde sich mein zuständiger Anwalt einen Tag vor der Gerichtsverhandlung bei mir melden.

Der Rechtsanwalt meldete sich telefonisch wie vereinbart am Abend zuvor. Wir tauschten Inhalte des aktuellen Sachstandes aus. Wir besprachen alle Inhalte die vor Gericht wichtig sind und auf was es ganz genau ankommt. Dieses Telefonat dauerte etwa 40 Minuten.

Die Gerichtsverhandlung war am 18.02.2022 um 8.00 Uhr angesetzt.
Leider konnte mein zuständiger Rechtsanwalt am Termin auf Grund von höherer Gewalt (Sturm) nicht teilnehmen, so dass ich mich allein vor der zuständigen Richterin vertreten musste.

Was dann passierte macht mich bis zum heutigen Tage immer noch sehr wütend!

Ich schilderte aus meiner Sicht der Richterin den Sachverhalt. Nachdem die Richterin diesen anhand ihrer Unterlagen bis ins letzte Detail nachvollziehen konnte, wurde mein Bußgeldbescheid mit 4 Wochen Fahrverbot korrigiert so dass sich das Fahrverbot erledigt hatte und die Bußgeldsumme um mehr als die Hälfte halbiert hat.

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