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Der Verkauf der eigenen Unfähigkeit

Daniel
14.12.2017
Heute, ein Tag nach dem telefonischen Kontakt bin ich bedeuten schlauer. Nicht nur was es alles für Fallstricke bei den Geschwindigkeitsmessungen bei der Verkehrsüberwachung gibt sondern auch über die Verkaufsmethoden bei unsicheren Verkehrssündern die erstmal auf einen Button klicken weil sie schnell nach Antworten sucht. Nach eigener Recherche war mir an Abend dann schon klar was mich erwarten wird.
Als dann am darauffolgenden Tag ein Telefonanruf der SOS Verkehrsrecht Kanzlei kam und sich kurz über den Sachverhalt aufklären lies folgte ein umfassendes Telefonat mit drei Telefonatabbrüchen die jeweils seitens der Kanzlei wieder aufgebaut wurden.
Durch die zusätzliche Verunsicherung seitens der Mitarbeiter/in stimmte ich einer weiteren Überprüfung mit einer Vollmacht zu, sogar mit aktivierten "Verzicht auf Widerruf".
Nach weiteren eigenständigen Recherchen sind mir Augen geöffnet worden. Das ganze Telefonat und die darin benannten möglichen Messfehler bzw. non-Regel konformen Wartungen der Messanlage halte ich heute für überflüssig.
Für eine handvoll Messanlagen mit etwaiger Fehler und Fehlverhalten möglicher Bediensteter kann man, wenn man tieferen Einblick in die Materie hat, Laien noch mehr Angst und Bang machen.
Fakt ist, ich bin zu schnell mit meinem Auto gefahren. Das wurde mir schriftlich seitens der Behörde mitgeteilt und wer soll jetzt die Konsequenz austragen? Ein Anwalt, ein Bediensteter oder ich?
Ein Stern für jeden Rückruf und ein Stern für das Telefonat.
Vielen Dank
SOS Verkehrsrecht
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