4.00

Bußgeldverfahren wg. Abstandsmessung

Werner54
03.03.2021
Durch Videobeweis sollte ein zu geringer Abstand gemssen worden sein (wesentlich unter 50 % der Geschindigkeit). Das Verfahren wurde von der Polizei eingestellt, u.a. auch durch die Einschaltung von SOS-Verkehrsrecht.

Gleichzeitig ergaben sich mit der bestehenden DA-Rechtschutzversicherung Probleme. Der fällige Mahnbescheid mir gegenüber wurde durch SOS aufgrund des Schriftwechsels mit der Versicherung wiederholt zurückgestellt.

Die Durchführung und die Abwicklung des Verfahrens waren so erfolgreich und insg. positiv zu beurteilen.
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