Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung
Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, Schreiben vom 23.09.2020:
Überchreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h auf der BAB 10.
Zulässige Geschwindigkeit = 120 km/h
gemessene Geschwindigkeit , Lasermessung, = 150 km/h
Durch Intervention seitens der Kanzlei "SOS-Verkehrsrecht" Einstellung des Bußgeldverfahrens mit Schreiben vom 08.10.2020.
Hervorragende, unkomplizierte und zügige Bearbeitung des Bußgeldverfahrens durch die Kanzlei. Perfekt.
Überchreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h auf der BAB 10.
Zulässige Geschwindigkeit = 120 km/h
gemessene Geschwindigkeit , Lasermessung, = 150 km/h
Durch Intervention seitens der Kanzlei "SOS-Verkehrsrecht" Einstellung des Bußgeldverfahrens mit Schreiben vom 08.10.2020.
Hervorragende, unkomplizierte und zügige Bearbeitung des Bußgeldverfahrens durch die Kanzlei. Perfekt.
SOS Verkehrsrecht