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Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung

Heino Kersten
13.10.2020
Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, Schreiben vom 23.09.2020:
Überchreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h auf der BAB 10.
Zulässige Geschwindigkeit = 120 km/h
gemessene Geschwindigkeit , Lasermessung, = 150 km/h

Durch Intervention seitens der Kanzlei "SOS-Verkehrsrecht" Einstellung des Bußgeldverfahrens mit Schreiben vom 08.10.2020.

Hervorragende, unkomplizierte und zügige Bearbeitung des Bußgeldverfahrens durch die Kanzlei. Perfekt.

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