Bußgeldverfahren, Aktenzeichen: 774/20/0196020/9
Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit:
Überchreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h auf der BAB 10.
Zulässige Geschwindigkeit = 120 km/h
gemessene Geschwindigkeit , Lasermessung, = 150 km/h
Überchreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h auf der BAB 10.
Zulässige Geschwindigkeit = 120 km/h
gemessene Geschwindigkeit , Lasermessung, = 150 km/h
SOS Verkehrsrecht