Bußgeldverfahren / Ordnungswidrigkeit abgewehrt
Angeblich war ich mit meinem Firmenfahrzeug 42 km/h auf der A 61 Nähe Gundersheim zu schnell unterwegs. Ich hatte lt. Navigationssystem freie Fahrt und wurde früh morgens von einem vermutlich mobilen Anhänger-Blitzgerät geblitzt. Meine Firma erhielt einen Anhörungsbogen mit der Aufforderung ,den Fahrer des Fahrzuges zu nennen der beschuldigt wurde ,in einer 130 Iger-Zone eben diese 42 km/h zu schnell gewesen zu sein und man sollte Angaben zur Person machen.
Durch ein Telefonat mit der Rechtsanwaltskanzlei SOS Verkehrsrecht wurde meiner Firma geraten keine weiteren Angaben zu machen, als nur die Nennung des Fahrers, dem das Fahrzeug überlassen war. Ich erhielt nun an die Firmenadresse gerichtet einen weiteren Anhörungsbogen und sollte diesen ausfüllen.
SOS-Verkehrsrecht wurde von mir beauftragt, mich in der Angelegenheit zu vertreten und beantrage Akteneinsicht beim Land Rheinland-Pfalz.
Daraufhin wurde das Verfahren nach nur diesem Schreiben der Anwaltskanzlei SOS Verkehrsrecht seitens der Behörde eingestellt.
Hätte sich SOS-Verkehrsrecht nicht eingesetzt, wäre u.U. mit einem Fahrverbot von mindesten 1 Monat zu rechnen gewesen.
Vielen Dank nach Berlin!
Durch ein Telefonat mit der Rechtsanwaltskanzlei SOS Verkehrsrecht wurde meiner Firma geraten keine weiteren Angaben zu machen, als nur die Nennung des Fahrers, dem das Fahrzeug überlassen war. Ich erhielt nun an die Firmenadresse gerichtet einen weiteren Anhörungsbogen und sollte diesen ausfüllen.
SOS-Verkehrsrecht wurde von mir beauftragt, mich in der Angelegenheit zu vertreten und beantrage Akteneinsicht beim Land Rheinland-Pfalz.
Daraufhin wurde das Verfahren nach nur diesem Schreiben der Anwaltskanzlei SOS Verkehrsrecht seitens der Behörde eingestellt.
Hätte sich SOS-Verkehrsrecht nicht eingesetzt, wäre u.U. mit einem Fahrverbot von mindesten 1 Monat zu rechnen gewesen.
Vielen Dank nach Berlin!
SOS Verkehrsrecht