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Bußgeldbescheid, Übertretung der Höchstgeschwindigkeit

Bernd Gasch
14.11.2018
Ich hatte die Höchstgeschdigkeit in Hamburg/Harburg innerorts um 24 km/h überschritten und wurde geblitzt.
Der Bußgeldbescheid betrug 80 €.
Aus meiner Sicht war das Vergehen unstrittig und ich habe das auch zugegeben.

Im Erstgespräch mit Ihrem Rechtsanwalt fiel mir auf, dass er - unabhängig vom Vergehen - auf alle Fälle Einspruch erheben wollte.
Motto: "Geben Sie nie etwas zu!", auch wenn Sie den Verstoß begangen haben.

Ich habe diese Grundeinstellung auch bei Ratgebern und Veröffentlichungen im Internet gelesen und kann diese nicht teilen.

Was macht denn mein Telefon-Gesprächspartner wenn sein Kind ein Glas zerbrochen hat und darauf angesprochen antwortet: "Dazu sage ich nichts - das hast Du, Vater, mir geraten!" Möglicherweise hat er sonst das Erziehungsprinzip "man muss zu seinen Taten stehen".

Im Endeffekt führt das ggf. dazu, dass ein Krimineller in einem Strafprozess freigesprochen wird, dies im Anschluss daran mit seinem Anwalt feiert, obwohl er und der Anwalt wissen, dass er sie begangen hat.

Ich kann diese Haltung nicht teilen.


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