4.00

Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Hans L.
27.12.2018
Bußgeldinformation nach Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften.
Geschwindigkeitsvorgabe (70 km/h) nicht bemerkt, auch nicht die Kontrollgeräte.
Strecke war ich schon mehrmals gefahren, war da wohl aufmerksamer.
Nach der Info, daß ein Punkt in Flensburg fällig sein wird, habe ich versucht, über einen
Einspruch, hinterlegt mit Fach - Rechtsanwalt und Rechtsschutzversicherung, die Strafe zu
verhindern. Anscheinend haben die Verkehrsüberwacher korrekt gearbeitet und es gibt keine oder minimale
Chancen, daß dem Einbspruch statt gegeben wird. Daher wird von mir der Einspruch zurück gezogen.
Daß ich überhaupt einen Einspruch eingelegt hatte, hat aus der Vorberatung durch das Rechtsanwalt-Büro
resultiert. Jetzt bin ich ein wenig entäuscht und zahle ztusammen mit der Eigenbeteiligung von € 50,00
mehr, evtl. wird auch das Bußgeld mit Bearbeitungsgebühren noch höher. Der Punkt stört im Moment noch nicht, wollte ich aber vermeiden.
Fazit: komplett dumm gelaufen.
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