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Bußgeld wegen angeblichen Falschparken

Walter De
24.02.2023
Die RAin hatte mich darüber aufgeklärt, dass auch bei falschem Bußgeldbescheid es billiger ist, wenn man die € 25 an die Bußgeldstelle überweist, als dass man im Gerichtsverfahren dann mit Gutachter nachweisen kann, dass dort gar kein Halteverbot in dieser Straße bestand.
Als Klagender hätte ich dann immer meine eigenen Kosten zu tragen, sprich die des Gutachters.
Somit hatte die RAin recht, besser mit eigenem Ärger das Bußgeld zu zahlen, als die eigenen Nerven kaputt zu machen.
Fazit: in Deutschland ist trotz eigentlicher guter Rechtssicherheit der Bürger gegenüber eines staatlichen/städtischen Amts immer im Nachteil. Der Verursacher im Amt wird ja bekanntlich nicht zur Rechenschaft wegen seiner falschen Anschuldigung herangezogen.

Danke der RAin für die gute Beratung, auch wenn mich das Ergebnis nicht glücklich stimmt.
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