Bußgeld
Obwohl nachweislich das Verkehrsschild nicht sichtbar war und nach dem Einspruch, wiederum nachweislich,
so verändert wurde ( entsprechende Fotos wurden der Kanzlei von mir übergeben) das es nunmehr einsehbar wurde, ( für mich als Eingeständnis gewertet, das es zuvor eben nicht sichtbar war) hat der Anwalt auch nicht ansatzweise den Versuch unternommen das Gericht zu überzeugen dieses Verfahren einzustellen. Letztlich waren die Kosten für mich mehr als doppelt so hoch als wenn ich sie ohne Verfahren beglichen hätte. Lediglich ein Punkt wurde mir erlassen. auch hier ohne anwaltliche Hilfe. MfG G.S.
so verändert wurde ( entsprechende Fotos wurden der Kanzlei von mir übergeben) das es nunmehr einsehbar wurde, ( für mich als Eingeständnis gewertet, das es zuvor eben nicht sichtbar war) hat der Anwalt auch nicht ansatzweise den Versuch unternommen das Gericht zu überzeugen dieses Verfahren einzustellen. Letztlich waren die Kosten für mich mehr als doppelt so hoch als wenn ich sie ohne Verfahren beglichen hätte. Lediglich ein Punkt wurde mir erlassen. auch hier ohne anwaltliche Hilfe. MfG G.S.
SOS Verkehrsrecht