überhöhte Geschwindigkeit / Aktenzeichen 505.97.010985.9 / Ihre Fallnummer RV 18.0819-094579
überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: 60 km/h
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 95 km/h
Zulässige Geschwindigkeit: 60 km/h
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 95 km/h
SOS Verkehrsrecht