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Bearbeitungskosten für nicht beantworteten Widerspruch

Ina Wanderer
02.06.2022
Statt auf meinen Widerspruch zu antworten, schickte mir das Ordnungsamt in Saalfeld den gleichen Bußgeldbescheid noch einmal zu, den ich bereits hatte und verlangte dafür Bearbeitungsgebühren.

Da mir die Vorlage eines Bescheides ausreichte und ich keinen 2. benötigte, verweigerte ich die Bezahlung der Bearbeitungsgebühren plus Porto und überwies aber das Bußgeld.

Wegen der fehlenden Bearbeitungsgebühren wurde meine Akte an die Staatsanwaltschaft Gera weiter gereicht.

Im Internet suchte ich dann nach Aussagen, ob Bearbeitungskosten zu bezahlen sind; auch wenn nichts bearbeitet wurde.

Auf Ihren Seiten wurde ich fündig und bin jetzt klüger geworden.

Also bin ich zumindest mit Ihren Auskünften zufrieden.
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