5.00

Außerordentlich zufrieden

Helmut Erens
25.01.2024
Ich war mit der Abwicklung des Einspruchs eines Bußgeldbescheids außerordentlich zufrieden. Der mir zugewiesene Anwalt hat auf mich einen sehr kompetenten und erfahrenen Eindruck gemacht; er hat den notwendigen Schriftverkehr mit der Behörde zielgerichtet aber vor allem immer ganz zeitnah durchgeführt und mich stets auf dem Laufenden gehalten. Er war auch telefonisch für mich - für sachliche Rückfragen - erreichbar, oder er rief mich zurück, falls ich ihn ´mal nicht erreicht hatte. - Leider haben seine Bemühungen keinen Erfolg gebracht, dies lag aber nicht am Anwalt, sondern an der Sache; er hatte m.E. alle möglichen rechtlichen Mittel für mich ausgenutzt.
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