Anwalthonorar völlig überzogen
In meinem Geschwindigkeits-Verfahren über 150EUR hat die Kanzlei lediglich ein Schreiben an die Bußgeldstelle gerichtet mit der Aufforderung zur Akteneinsicht. Daraufhin hat die Bußgeldstelle das Verfahren eingestellt. Für diese Tätigkeit hat die Kanzlei ein Honorar von insg. 750EUR in Rechnung gestellt (600EUR Rechtsschutzversich. und 150EUR Eigenbeteilig.). Das steht in keinem Verhältnis zu der erbrachten Dienstleistung.
SOS Verkehrsrecht