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Anhoerung wegen Ordnungswidrigkeit

Rolf Foelsener
25.03.2019
Wegen des oben angefuehrten Sachverhaltes habe ich Kontakt mit der Kanzlei SOS Verkehrsrecht aufgenommen. Ein sofort erfolgter Rueckruf der Kanzlei brachte Klarheit ueber die Moeglichkeiten fuer einen Einspruch. Aus diesem Grund habe ich die Kanzlei, unter dem Vorbehalt der Kostenuebernahme durch die Rechtsschutzversicherung, beauftragt, den Einspruch in meinem Namen zu taetigen.
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